 |
BEITRAGSORDNUNG des MTV Moisburg e.V.
Mit der auf der MHV am 28. 3.2008 beschlossenen Erhöhung der Beiträge
(gültig ab 1. 1. 2009)
In dieser Beitragsordnung sind Höhe und Modalitäten der von den
Mitgliedern an den MTV Moisburg e.V. (MTV) zu leistenden Zahlungen
geregelt. Die Beitragsordnung ist von der Mitgliederhauptversammlung
(MHV) genehmigt und damit verbindlich für alle Mitglieder.
1. Mitgliedschaft (s. § 5 Vereinssatzung)
Vereinsmitglied kann jede natürliche oder juristische Person auf
schriftlichen Antrag und mit Genehmigung des Vorstandes werden. Bei
jugendlichen Mitgliedern ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich. Insbesondere gilt bei Jugendlichen die Mitgliedschaft auch
über den Eintritt in die Volljährigkeit hinaus.
2. Kündigung
Eine Mitgliedschaft gilt bis zur formlos/schriftlichen
Austrittserklärung, die mit einer Frist von einem Monat auf das Ende
eines Halbjahres zu tätigen ist. Eine auf Dauer oder vorübergehend
ausgesprochene Abmeldung aus einer Sportabteilung, ein Antrag auf
Freigabe bzw. Aushändigung des Spielerpasses beenden die Mitgliedschaft
nicht!
3. Mitgliedsbeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Die Beiträge betragen monatlich:
Erwachsene, aktiv Eur 9,00
Erwachsene passiv, fördernde Mitglieder Eur 4,00
Rentner aktiv/passiv Eur 4,00
Jugendliche bis 18 Jahre u. Gleichgestellte Eur 5,00
Familien Eur 18,00
juristische Personen Eur 18,00
Der ermäßigte Beitrag für aktive Rentner gilt nur auf schriftlichen
Antrag vor dem 65. Lebensjahr.
Der ermäßigte Beitrag für Jugendliche vom 19. Lebensjahr an bzw. deren
Verbleiben in der Familienmitgliedschaft gilt gleichfalls nur auf
schriftlichen Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten und
Wehrpflichtige sowie Arbeitslose.
Ebenfalls auf schriftlichen Antrag kann bei Bedürftigkeit eine
Beitragsermäßigung bzw. -Freistellung erfolgen. Antragsformulare sind
beim Vorstand und den Spartenleitern/innen erhältlich sowie im Internet
verfügbar www.mtv-moisburg.de. Anträge
können aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Rückwirkende
Anträge für Vorjahre sind nicht zulässig.
4. Fälligkeit
Der Beitrag ist grundsätzlich im voraus für ein Jahr fällig. Der erste
Beitrag ist sofort nach Beginn der Mitgliedschaft fällig, die
Folgebeiträge sind jährlich zum 1.1. bzw. bei Zahlung in zwei gleichen
Raten zum 1. 1. und 1. 7. fällig. Bei Eintritten zwischen dem 1. 6. und
30. 11. ist der halbe Jahresbeitrag fällig. Hiervon abweichende
bestehende Zahlungstermine behalten ihre Gültigkeit.
5. Familienmitgliedschaft
Innerhalb einer Familienmitgliedschaft gelten als Vereinsmitglieder nur
Erwachsene und Kinder, deren Namen und Daten dem Verein zur Kenntnis
gebracht werden. Der für Familien gültige Beitrag wird immer dann
berechnet, wenn durch die Summe der Einzelbeiträge dieser überschritten
wird.
6. Aktive Betätigung im Verein
Die aktive Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme in allen
Sportabteilungen, es sei denn, für eine Abteilung sind besondere
Voraussetzungen erforderlich.
7. Abteilungsbeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Soweit in einzelnen Sportabteilungen ein erhöhter Bedarf an finanziellen
Mitteln vorliegt und/oder die Teilnehmerzahl aus speziellen
Gegebenheiten begrenzt bleiben muß, sind für diese Sparte besondere
Eintrittsformalitäten verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung
zusätzlicher Abteilungsbeiträge erforderlich.
Derzeit gibt es Abteilungsbeiträge in
- der Tennisabteilung von jährlich
Erwachsene Eur 110,00
Jugendliche Eur 26,00
Auszubildende Eur 55,00
Familien Eur 220,00
- der Kinder-Tanz/Teenie-Dance-Abteilung
Kinder/Jugendliche Eur 50,00 pro Halbjahr
8. Aufnahmebeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Aufnahmebeiträge gibt es derzeit keine (Tennisabteilung: entfallen ab 1.
1. 2001). Allerdings wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einmalig
Eur 20,-- erhoben, wenn Neu-Mitglieder nicht am Lastschriftverfahren
teilnehmen.
BEITRAGSORDNUNG des MTV Moisburg e.V.
9. Arbeitsdienste (s. §§ 6-7 Vereinssatzung)
Aktive Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind
verpflichtet, Instandhaltungsarbeiten an den Sport- und sonstigen
Anlagen auszuführen. Innerhalb der Abteilungen werden hierfür spezielle
Termine festgelegt. Ersatzleistung kann durch einen Stellvertreter oder
durch Zahlungsausgleich gestellt werden. Der Stundenverrechnungssatz
wird zwischen der Abteilungsleitung und dem Vorstand jährlich
festgelegt.
Derzeit sind in der Tennisabteilung jährlich vier Arbeitsstunden
abzuleisten, ersatzweise sind je Stunde Eur 10,00 zu zahlen.
Außerdem finden auch in der Fußballabteilung regelmäßig Arbeitsdienste
statt.
10. Umlagen (s. § 6 Vereinssatzung)
Aus besonderen Gründen können von der MHV für die Mitgliedschaft bzw.
mit Zustimmung der MHV von einer Sportabteilung für ihre Mitglieder
Umlagen beschlossen werden.
11. Zahlungen an den Verein
Für alle Zahlungen an den Verein gilt grundsätzlich das
Lastschriftverfahren. Das Mitglied (bei Jugendlichen ein
Erziehungsberechtigter) hat mit der Eintrittserklärung eine
Bankverbindung zu benennen, von der bei Fälligkeit Zahlungen in
zutreffender Höhe abgebucht werden. Änderungen einer Bankverbindung sind
dem Verein rechtzeitig mitzuteilen. Desgleichen ist dem Verein der
individuell unter-schiedliche Zeitpunkt mitzuteilen, von dem an der
Beitrag eines Kindes nicht mehr vom Konto der Eltern abgebucht werden
soll. Stornokosten auch wegen mangelnder Deckung gehen zu Lasten des
Mitgliedes. Soweit Mitglieder am Lastschriftverfahren nicht teilnehmen,
erhalten sie einmalig bei Beginn der Mitgliedschaft eine Mitteilung über
Höhe und Fälligkeit der Beitragszahlungen, denen sie zur Vermeidung von
zusätzlichen Mahnkosten ohne weitere Aufforderung jährlich bis zum 31.
März nachzukommen haben. Danach erhalten diese Selbstzahler eine
Zahlungsaufforderung unter Hinzurechnung von Eur 3,00 für den
zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Stand: Moisburg 01.11.2008
|
 |
MTV Moisburg - Suchen in unseren Seiten
Sportssprueche
Zitat / Spruch: Fussball: Jimmy Hartwig - "Christoph, lass das Koksen sein. Das macht den Kopf hohl. Ich weiss, von was ich rede!" (zum Kokainkonsum von Daum)
|