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BEITRAGSORDNUNG des MTV Moisburg e.V.

Mit der auf der MHV am 28. 3.2008 beschlossenen Erhöhung der Beiträge
(gültig ab 1. 1. 2009)

In dieser Beitragsordnung sind Höhe und Modalitäten der von den Mitgliedern an den MTV Moisburg e.V. (MTV) zu leistenden Zahlungen geregelt. Die Beitragsordnung ist von der Mitgliederhauptversammlung (MHV) genehmigt und damit verbindlich für alle Mitglieder.

1. Mitgliedschaft (s. § 5 Vereinssatzung)
Vereinsmitglied kann jede natürliche oder juristische Person auf schriftlichen Antrag und mit Genehmigung des Vorstandes werden. Bei jugendlichen Mitgliedern ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Insbesondere gilt bei Jugendlichen die Mitgliedschaft auch über den Eintritt in die Volljährigkeit hinaus.

2. Kündigung
Eine Mitgliedschaft gilt bis zur formlos/schriftlichen Austrittserklärung, die mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Halbjahres zu tätigen ist. Eine auf Dauer oder vorübergehend ausgesprochene Abmeldung aus einer Sportabteilung, ein Antrag auf Freigabe bzw. Aushändigung des Spielerpasses beenden die Mitgliedschaft nicht!

3. Mitgliedsbeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Die Beiträge betragen monatlich:
Erwachsene, aktiv Eur 9,00
Erwachsene passiv, fördernde Mitglieder Eur 4,00
Rentner aktiv/passiv Eur 4,00
Jugendliche bis 18 Jahre u. Gleichgestellte Eur 5,00
Familien Eur 18,00
juristische Personen Eur 18,00

Der ermäßigte Beitrag für aktive Rentner gilt nur auf schriftlichen Antrag vor dem 65. Lebensjahr.
Der ermäßigte Beitrag für Jugendliche vom 19. Lebensjahr an bzw. deren Verbleiben in der Familienmitgliedschaft gilt gleichfalls nur auf schriftlichen Antrag für Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige sowie Arbeitslose.
Ebenfalls auf schriftlichen Antrag kann bei Bedürftigkeit eine Beitragsermäßigung bzw. -Freistellung erfolgen. Antragsformulare sind beim Vorstand und den Spartenleitern/innen erhältlich sowie im Internet verfügbar www.mtv-moisburg.de. Anträge können aber auch formlos schriftlich gestellt werden. Rückwirkende Anträge für Vorjahre sind nicht zulässig.

4. Fälligkeit
Der Beitrag ist grundsätzlich im voraus für ein Jahr fällig. Der erste Beitrag ist sofort nach Beginn der Mitgliedschaft fällig, die Folgebeiträge sind jährlich zum 1.1. bzw. bei Zahlung in zwei gleichen Raten zum 1. 1. und 1. 7. fällig. Bei Eintritten zwischen dem 1. 6. und 30. 11. ist der halbe Jahresbeitrag fällig. Hiervon abweichende bestehende Zahlungstermine behalten ihre Gültigkeit.


5. Familienmitgliedschaft
Innerhalb einer Familienmitgliedschaft gelten als Vereinsmitglieder nur Erwachsene und Kinder, deren Namen und Daten dem Verein zur Kenntnis gebracht werden. Der für Familien gültige Beitrag wird immer dann berechnet, wenn durch die Summe der Einzelbeiträge dieser überschritten wird.

6. Aktive Betätigung im Verein
Die aktive Mitgliedschaft im Verein berechtigt zur Teilnahme in allen Sportabteilungen, es sei denn, für eine Abteilung sind besondere Voraussetzungen erforderlich.

7. Abteilungsbeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Soweit in einzelnen Sportabteilungen ein erhöhter Bedarf an finanziellen Mitteln vorliegt und/oder die Teilnehmerzahl aus speziellen Gegebenheiten begrenzt bleiben muß, sind für diese Sparte besondere Eintrittsformalitäten verbunden mit der Verpflichtung zur Zahlung zusätzlicher Abteilungsbeiträge erforderlich.
Derzeit gibt es Abteilungsbeiträge in
- der Tennisabteilung von jährlich
Erwachsene Eur 110,00
Jugendliche Eur 26,00
Auszubildende Eur 55,00
Familien Eur 220,00

- der Kinder-Tanz/Teenie-Dance-Abteilung
Kinder/Jugendliche Eur 50,00 pro Halbjahr

8. Aufnahmebeiträge. (s. § 6 Vereinssatzung)
Aufnahmebeiträge gibt es derzeit keine (Tennisabteilung: entfallen ab 1. 1. 2001). Allerdings wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von einmalig Eur 20,-- erhoben, wenn Neu-Mitglieder nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.

BEITRAGSORDNUNG des MTV Moisburg e.V.

9. Arbeitsdienste (s. §§ 6-7 Vereinssatzung)
Aktive Vereinsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind verpflichtet, Instandhaltungsarbeiten an den Sport- und sonstigen Anlagen auszuführen. Innerhalb der Abteilungen werden hierfür spezielle Termine festgelegt. Ersatzleistung kann durch einen Stellvertreter oder durch Zahlungsausgleich gestellt werden. Der Stundenverrechnungssatz wird zwischen der Abteilungsleitung und dem Vorstand jährlich festgelegt.
Derzeit sind in der Tennisabteilung jährlich vier Arbeitsstunden abzuleisten, ersatzweise sind je Stunde Eur 10,00 zu zahlen.
Außerdem finden auch in der Fußballabteilung regelmäßig Arbeitsdienste statt.

10. Umlagen (s. § 6 Vereinssatzung)
Aus besonderen Gründen können von der MHV für die Mitgliedschaft bzw. mit Zustimmung der MHV von einer Sportabteilung für ihre Mitglieder Umlagen beschlossen werden.

11. Zahlungen an den Verein
Für alle Zahlungen an den Verein gilt grundsätzlich das Lastschriftverfahren. Das Mitglied (bei Jugendlichen ein Erziehungsberechtigter) hat mit der Eintrittserklärung eine Bankverbindung zu benennen, von der bei Fälligkeit Zahlungen in zutreffender Höhe abgebucht werden. Änderungen einer Bankverbindung sind dem Verein rechtzeitig mitzuteilen. Desgleichen ist dem Verein der individuell unter-schiedliche Zeitpunkt mitzuteilen, von dem an der Beitrag eines Kindes nicht mehr vom Konto der Eltern abgebucht werden soll. Stornokosten auch wegen mangelnder Deckung gehen zu Lasten des Mitgliedes. Soweit Mitglieder am Lastschriftverfahren nicht teilnehmen, erhalten sie einmalig bei Beginn der Mitgliedschaft eine Mitteilung über Höhe und Fälligkeit der Beitragszahlungen, denen sie zur Vermeidung von zusätzlichen Mahnkosten ohne weitere Aufforderung jährlich bis zum 31. März nachzukommen haben. Danach erhalten diese Selbstzahler eine Zahlungsaufforderung unter Hinzurechnung von Eur 3,00 für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Stand: Moisburg 01.11.2008

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Fussball: Jimmy Hartwig - "Christoph, lass das Koksen sein. Das macht den Kopf hohl. Ich weiss, von was ich rede!" (zum Kokainkonsum von Daum)
 

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